Haus- und Badeordnung der ThermeNatur Bad Rodach 

Die Haus- und Badeordnung der ThermeNatur Bad Rodach regelt den Besuch der Thermen- und Saunalandschaft und bildet die Grundlage für einen entspannenden Wohlfühlaufenthalt im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinanders unserer Gäste.

Inhaltsverzeichnis

  1. ALLGEMEINES.. 5
  1. REGELN ZUR BENUTZUNG DES THERMALBADES.. 11

III.         INNENBECKEN.. 12

  1. AUSSENBECKEN.. 13
  1. BISTRO.. 13
  1. SOLARIEN.. 14

VII.       GESUNDHEITLICHE WIRKUNG.. 14

VIII.      SAUNA.. 15

  1. PHYSIOTHERAPEUTISCHE-, WELLNESSABTEILUNG.. 16
  1. AUSNAHMEN.. 16

I.     ALLGEMEINES

§ 1    Zweck und Organisation

  1. Die ThermeNatur Bad Rodach (folgend als „ThermeNatur“ bezeichnet) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird, im Auftrag des Eigenbetriebes der Stadt Bad Rodach, von der Bad Rodacher Bäder GmbH geführt.
  1. Die ThermeNatur ist „Staatlich anerkannter Heilquellenkurbetrieb“.

Die Nutzung des erschlossenen natürlichen Thermalwasseraufkommens dient der Förderung der Gesundheit, der Erholung, der Entspannung sowie dem allgemeinen Wohlbefinden.

§ 2    Badbesucher

  1. Die Haus- und Badeordnung regelt die Benutzung der ThermeNatur. Sie dient zur Erhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der gesamten Einrichtung.
  1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher der ThermeNatur verbindlich. Mit dem Betreten des Betriebsgeländes erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung und alle sonstigen Anordnungen an, die die Betriebssicherheit aufrechterhalten. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden
  2. Die Benutzung der ThermeNatur steht grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung des Eintrittspreises frei.
  3. Von der Benutzung ausgeschlossen sind jedoch:
  4. Personen die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  5. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
  6. Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder übertragbaren Krankheiten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztli-chen Bescheinigung gefordert werden)
  7. Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen,
  8. Personen aufgrund gesundheitlicher Gründe (siehe Punkt VII., § 29 u. 30),
  9. Personen die mit einem Hausverbot belegt sind.
  1. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen, an- und auskleiden oder sich sogar gefährden können, ist die Benutzung der ThermeNatur nur zusammen mit einer volljährigen, geeigneten Begleitperson gestattet.

§ 3    Leistungsangebot und Eintrittstickets

  1. Das Leistungsangebot der ThermeNatur umfasst folgende Bereiche:
  2. Thermalbad innen (Kneippbecken, Therapiebecken I und II, großes Bewegungsbecken, Tepidarien, Solarien, Dampfbad, Rundbecken, Ruheräume),
  3. Thermalbad außen (Solebecken mit Strömungskanal, Herz-Kreislauf-Becken, großes Bewegungsbecken, Kneippbecken, Armbad, Barfußpfad, Liegebereiche),
  4. Saunalandschaft,
  5. Physiotherapeutische Abteilung (inkl. Gymnastikraum),
  6. Wellness- & Kosmetikabteilung
  7. Kurse (Aqua-Fitness, Fitness, etc.).
  1. Für die Benutzung der einzelnen Bereiche ist der jeweils festgelegte Eintrittspreis bzw. das festgelegte Leistungsentgelt zu entrichten. Die gültigen Preise und Geltungsbereiche für die Eintrittstickets sind dem Preisaushang im Eingangsbereich und der Webseite der ThermeNatur therme-natur.de zu entnehmen. Für das Überschreiten der Bade- und Saunazeit besteht Nachzahlungspflicht. Kurzfristige Änderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
  2. Mit dem Lösen des Eintrittstickets entsteht weder ein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit (Stuhl, Liege, Strandkorb und ähnliches) noch auf eine exklusive Nutzung der einzelnen Anlagebereiche.
  3. Die Einzelkarte gilt für die gelöste Aufenthaltsdauer und berechtigt nur zum einmaligen Betreten der ThermeNatur.
  1. Während der Benutzung verloren gegangene Eintrittskarten müssen sofort an der Kasse als verloren gemeldet werden. Im Verlustfall wird ein Betrag von 10,00 Euro fällig. Gelöste Eintrittstickets werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorengegangene oder nicht genutzte Tickets wird nicht zurückerstattet.
  1. Besucher der ThermeNatur, die ohne ein gültiges Eintrittsticket die Einrichtungen der ThermeNatur benutzen, müssen einen auf 40,00 Euro erhöhten Eintrittspreis bezahlen (Vertragsstrafe).
  1. Für entgeltlich erworbene Gutscheine gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem dieser Gutschein gekauft wurde. Gutscheine, die im Rahmen von Marketing-Maßnahmen kostenlos verteilt wurden können nur innerhalb der auf dem Gutschein ausgewiesenen Befristung eingelöst werden. Eine Rücknahme von Gutscheinen mit Erstattung des Geldbetrages ist ausgeschlossen.

§ 4    Betriebs-, Öffnungs- und Badezeiten

  1. Die Öffnungs-, Einlass- und Badezeiten der ThermeNatur sowie die jeweils gültigen Eintrittspreise werden durch Aushang im Eingangsbereich sowie auf der Webseite der ThermeNatur therme-natur.de bekanntgegeben.
  2. Bei Überfüllung, starkem Andrang und zu besonderen oder betriebsbedingten Anlässen können einzelne oder gesamte Bereiche der ThermeNatur zeitweise für Besucher gesperrt werden. In diesem Zusammenhang haben Besuchswillige mit Wartezeiten und Einschränkungen zu rechnen. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen besteht nicht.
  1. Die regelmäßig stattfindende Grundreinigung der Becken und Saunen dient der Einhaltung der für Bäder und Saunen gültigen Hygienevorschriften. Die Termine werden rechtzeitig durch Aushang und auf der Webseite der ThermeNatur therme-natur.de veröffentlicht. Die mit der Durchführung der Grundreinigung einhergehenden Einschränkungen der Nutzung der Becken und Saunen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

§ 5    Verleih von Artikeln

Badeartikel, Bademäntel und Decken werden gegen Hinterlegung des vorgeschriebenen Pfandes und der festgelegten Leihgebühr zur Verfügung gestellt. Bei Verlust der geliehenen Artikel muss der Neukaufswert abzüglich der derzeit aktuell geltenden Leihgebühr vor Ort direkt entrichtet werden. Sollte dies nicht möglich, so behält sich die ThermeNatur vor, persönliche Kontaktdaten in Form einer Ausweiskopie für eine spätere Rechnungslegung aufzunehmen.

§ 6    Zutritt und Benutzung der ThermeNatur

  1. Der Zutritt zu den verschiedenen Bereichen der ThermeNatur ist nur mit gültigem Eintrittsticket gestattet. In besonderen Bereichen, wie z.B. Therapiebecken, Sauna und Solarien sowie für besondere Angebote (z.B. Damensauna) gelten die ausgewiesenen besonderen Zutrittsvoraussetzungen und Bedingungen.
  2. Der Zugang zu den verschiedenen Bereichen der ThermeNatur ist nur unter Benutzung der hierfür gekennzeichneten Wege, Treppen und Durchschreitebecken gestattet. Das Betreten abgesperrter Bereiche und Anpflanzungen ist untersagt.
  1. Die Besucher dürfen den Barfußbereich nur barfuß oder mit Badeschuhen betreten. Das Tragen von Badeschuhen wird empfohlen.
  2. Die Einrichtungen der ThermeNatur sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung, die der Badegast zu vertreten hat, haftet er für den entstandenen Schaden.
  3. Die Kleider sind in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken einzuschließen. Zur Bequemlichkeit stehen Kleiderbügel in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Die Benutzung der Garderobenschränke geschieht auf eigene Gefahr. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung des Badegastes selbst, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern diese insbesondere zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Größere Gegenstände, Koffer oder Taschen werden nicht zur Aufbewahrung angenommen. Der Verlust eines Schrankschlüssels ist dem Personal der ThermeNatur unverzüglich anzuzeigen. Für verlorengegangene Schlüssel sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung in Höhe von 20,00 Euro zu erstatten. Die Garderobenschränke sind beim Verlassen der ThermeNatur freizumachen. Bei Zuwiderhandlungen und nach Betriebsschluss werden die Garderobenschränke vom Personal der ThermeNatur geöffnet, der Inhalt entnommen und als Fundsache behandelt.
  4. Fahrzeuge sind nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Entgegen eines Verbotes abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Besuchers der ThermeNatur entfernt werden.

§ 7    Verhalten in der ThermeNatur

  1. Die Besucher der ThermeNatur haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Hygiene, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere ist den im gesamten Bereich der ThermeNatur angebrachten Beschilderungen, Piktogrammen sowie den Anweisungen des Badpersonals Folge zu leisten. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. Sämtliche durch einen Verstoß hiergegen der ThermeNatur entstehende Aufwendungen und Kosten hat der verursachende Schädiger zu tragen.
  1. Das Betreten der technischen Betriebsräume der ThermeNatur durch die Besucher ist verboten.
  1. Nicht gestattet sind unter anderem:
  2. Lärmen, das Benutzen von elektronischen Unterhaltungsgeräten und
    Musikinstrumenten,
  3. Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung,
  4. das Telefonieren mit Mobilfunkgeräten (außer in Notsituationen),
  5. die Reservierung von Liegen, Stühlen und Strandkörben,
  6. Rauchen in sämtlichen Räumen sowie insbesondere in den Umkleide-,
    Sanitär-, Sauna-, Schwimm- und Badebeckenbereichen,
  7. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände sowie allen Außenbereichen.
  8. der Verzehr von mitgebrachten Speisen im gesamten Bad- und Saunabereich sowie in allen Becken und Beckenumgängen des Thermalbades,
  9. das Ausspucken auf den Boden oder in das Beckenwasser,
  10. das Mitbringen oder Wegwerfen von Glas und/oder sonstigen potenziell gefährlichen Gegenständen und Stoffen sowie das Entsorgen von Abfällen außerhalb der vorgesehenen Abfallbehälter,
  11. das Mitbringen und der Konsum von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen,
  12. Werbung oder Handel zu betreiben,
  13. Hineinspringen in die Becken,
  14. Körperreinigung entsprechend § 15, Punkte 2 u. 3.
  1. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Zonen im Freien erlaubt.
  1. Kommt es zu Unfällen, ist jeder Anwesende im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Hilfeleistung verpflichtet. Zudem ist unverzüglich das Personal der ThermeNatur zu verständigen, das dann geeignete Hilfsmaßnahmen einleiten wird.
  1. Bei aufkommenden Gewittern sind die Außenbecken und die Becken mit Verbindung nach außen der ThermeNatur sofort zu verlassen. Sie dürfen für die Dauer des Gewitters nicht benutzt werden. Das gilt nicht für alle anderen wasserführenden Einrichtungen der ThermeNatur (Rundbecken, Therapiebecken, Duschen, Tauchbecken, etc.). Ein Ersatzanspruch für dadurch nicht in Anspruch genommene Badezeit besteht nicht.

§ 8    Hausverbot

Die Betriebsleitung der ThermeNatur oder deren Beauftragte sind berechtigt, bei Verstoß gegen die Haus- und Badeordnung ein Hausverbot auszusprechen.

§ 9    Sondereinrichtungen

  1. Alle Anlagen und Sondereinrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
  1. Zu den Sondereinrichtungen gehören insbesondere:
  • Strömungskanal mit Sprudelliegen und Bodensprudlern,
  • Massagedüsen,
  • Schwanenhälse,
  • Bodensprudler,
  • Whirlpools,
  • Dampfbad,
  • Überhänge/Gestänge,
  • Tepidarien,
  • Therapiebecken (inkl. Beckenlift im Therapiebecken II),
  • Solarien
  1. Die Benutzung der Sondereinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht missachtet oder überwunden werden. Bei Unfällen, die sich bei der Benutzung der Sondereinrichtungen ereignen, haftet die ThermeNatur, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  1. Die beiden Therapiebecken im Innenbereich stehen hauptsächlich für medizinisch-therapeutische Anwendungen und Kurse zur Verfügung. Sie können deshalb nur eingeschränkt durch die übrigen Badbesucher genutzt werden. Die für diese Nutzung infrage kommenden freien Zeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
  1. Die Bedienung des Beckenliftes im Therapiebecken II ist nur durch das Personal der ThermeNatur gestattet.

§ 10  Hilfsmittel

  1. Für Personen, die sich wegen körperlicher Beeinträchtigungen nicht sicher fortbewegen können stehen Rollatoren und Rollstühle kostenlos zur Verfügung. Diese werden auf Anfrage durch das Badpersonal zur Verfügung gestellt.
  1. Eigene Hilfsmittel für die Fortbewegung müssen aus hygienischen Gründen im Garderobenbereich abgestellt werden.

§ 11  Betriebshaftung

  1. Die Besucher benutzen die ThermeNatur einschließlich sämtlicher Einrichtungen auf eigene Gefahr. Für höhere Gewalt, Zufall und Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, wird nicht gehaftet. Eltern und Erziehungsberechtigte haften grundsätzlich für ihre Kinder.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der auf das Gelände der ThermeNatur eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
  1. Die ThermeNatur, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften – außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Beschädigungen an Fahrzeugen der Besucher, die auf den Stellplätzen der ThermeNatur parken.
  1. Für den Verlust von Geld, Wertsachen und anderen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§ 12  Fundgegenstände

Gegenstände, die in der ThermeNatur gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über Fundgegenstände wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 965 ff. BGB) verfügt.

§ 13  Wünsche und Beschwerden

Etwaige Wünsche und/oder Beschwerden der Besucher der ThermeNatur nimmt die ThermeNatur entgegen. Sofern und soweit möglich und zumutbar wird Abhilfe geschaffen.

§ 14  Aufsicht

  1. Das Aufsichtspersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus und ist befugt, im Einzelfall alle Anordnungen zu treffen, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Sicherheit und Ruhe des Betriebes der ThermeNatur notwendig sind. Das Personal ist berechtigt, Personen, die trotz Ermahnung gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, aus der ThermeNatur zu verweisen oder Gegenstände für die Dauer der täglichen Öffnungszeiten einzuziehen. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Betriebsleitung der ThermeNatur oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
  1. Im Falle eines Verweises aus der ThermeNatur wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  1. Bei widerrechtlicher Benutzung der gekennzeichneten Notausgänge fällt eine Strafe von 20,00 Euro an.

§ 15  Körperreinigung

  1. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen. Insofern hat der Besucher sich vor Betreten des Thermalbadbereiches sowie der Saunaräume bzw. vor dem Benutzen der Bade- und Tauchbecken unter den Duschbrausen gründlich zu reinigen.
  1. In den Becken ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art unmittelbar vor Benutzung der Becken ist untersagt; Einreibemittel müssen vor Benutzung gründlich abgeduscht werden.
  2. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben und ähnliches ist im gesamten Bereich der ThermeNatur nicht gestattet.

§ 16 Miet- und Nutzungsbedingungen für Kostenträger und externe Partner

Die Miet- und Nutzungsbedingungen für Kostenträger und externe Partner wie Krankenkassen, VHS etc. sind in einer separaten Vereinbarung erfasst.

II.       REGELN ZUR BENUTZUNG DES THERMALBADES

§ 17  Badekleidung

  1. Der Aufenthalt im Thermalbad ist nur in allgemein üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft das Badepersonal.
  1. Badeschuhe dürfen in den Becken (Ausnahme Aquaschuhe bei Aqua Fitness-Kursen) nicht benutzt werden. Straßenschuhe sowie mitgebrachte Gepäcktransportmittel und Rollstühle sind nur in den gekennzeichneten Bereichen zulässig.
  2. Bade- und sonstige Kleidung dürfen in den Badebecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

§ 18  Verhalten

  1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
  1. Die Umkleidekabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden.
  1. Neben den Bestimmungen des § 7 ist im Bereich des Thermalbades (inkl. Saunabereich) vor allem noch Folgendes zu beachten:

Es ist nicht gestattet:

  1. andere Badegäste unterzutauchen oder in das Becken zu stoßen und sonstigen Unfug zu treiben (z. B. einen anderen an Händen und Füßen zu halten und in das Wasser zu schleudern),
  2. von den Seiten und Rändern der Becken in das Wasser zu springen,
  3. auf den Beckenumgängen zu rennen oder an Einsteigleitern zu turnen,
  4. Badbesucher durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen,
  5. Schwimmflossen, Tauchbrillen, Schnorchel, Luftmatratzen und Ähnliches zu verwenden (außer im Rahmen gesondert ausgeschriebener Veranstaltungen),
  6. das Thermalbad innen und außen, Badewasser und Badgelände zu verunreinigen,
  7. während des Aufenthaltes im Schwimmbecken zu essen oder zu trinken.
  1. Während der allgemeinen Badezeit dürfen Sportgeräte (Noodles, Schwimmpaddeln, usw.) nur mit Genehmigung des aufsichtsführenden Personals in das Becken eingebracht werden. Für durch die Benutzung eventuell entstehende Unfälle haftet der Benutzer. Geräte der ThermeNatur sind nach Gebrauch vom Benutzer wieder an den Aufbewahrungsort zu bringen.
  1. Im Immergrün der ThermeNatur ist den Anweisungen des Bistro-Personals Folge zu leisten.
  2. Die Besucher der ThermeNatur werden grundsätzlich darauf hingewiesen, auf einen sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten.
  1. Die gewerbsmäßige Erteilung von Kursen durch externe Anbieter in den Becken und Räumlichkeiten der ThermeNatur ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Betriebsleiter erlaubt.

§ 19  Aqua-Fit-Gymnastik / Aqua-Aktivprogramm

Die Teilnahme an der regelmäßig stattfindenden Aqua-Fit-Gymnastik erfolgt nach eigenem Ermessen. Sie wird von speziell geschultem Personal angeleitet. Die ThermeNatur übernimmt keine Haftung für durch die Teilnahme entstandene Schäden körperlicher, gesundheitlicher oder sachlicher Art.

§ 20  Aqua Fitness- und Fitness-Kurse (hauseigene)

Die ThermeNatur veranstaltet eigene Aqua-Fitness- und Fitness-Kurse. Für diese gelten eigene AGB. Vor Kursbeginn ist von jedem Teilnehmer ein Gesundheitsformular auszufüllen.

§ 21  Fremdkurse

Für die von Fremden (Kostenträger und externe Partner) durchgeführten Kurse gelten deren AGB. Die Haus- und Badeordnung der ThermeNatur ist zu beachten.

III.      INNENBECKEN

§ 22  Badezeit

  1. Die allgemeine Badezeit in der ThermeNatur endet 15 Minuten vor Betriebsschluss des Bades. Die individuelle Badezeit jedes einzelnen Gastes richtet sich nach dem gewählten Badetarif.
  1. Jeder Gast hat sich vor Nutzung des Wassers über dessen gesundheitliche Wirkung zu informieren (siehe § 29 u. 30).

§ 23  Verhalten im Innenbereich

  1. Die Wechselkabine und die Umkleidekabinen sind durch die Tür zum Stiefelgang zu verlassen; der Kleiderbügel ist an die Entnahmestelle zurückzubringen.
  1. Personen, die sich wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht sicher fortbewegen können, achten auf die für sie extra gekennzeichneten Bereiche und Wege.

§ 24  Verhalten in den Ruheräumen

In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen werden. Der einzelne Badbesucher hat alles zu unterlassen, was die übrigen Badbesucher stören kann.

IV.     AUSSENBECKEN

§ 25  Badezeit

  1. Die allgemeine Badezeit in der ThermeNatur endet 15 Minuten vor Betriebsschluss des Bades. Die individuelle Badezeit jedes einzelnen Gastes richtet sich nach dem gewählten Badetarif.
  1. Jeder Gast hat sich vor Nutzung des Wassers über dessen gesundheitliche Wirkung zu informieren (siehe § 29 u. 30).

§ 26  Verhalten im Außenbereich

Der Aufenthalt auf den Beckenumgängen der Becken ist grundsätzlich nicht gestattet.

V.      BISTRO

§ 27  Verhalten im Bistro

Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen und Getränke im Bistro ist untersagt.

VI.     SOLARIEN

§ 28  Nutzung der Solarien

Die Nutzung der Solarien erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzungshinweise des Herstellers sind zu beachten. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

VII.    GESUNDHEITLICHE WIRKUNG

§ 29  Indikationen

In allen Becken der ThermeNatur (alle Becken der Bade- und Saunalandschaft inkl. Tauchbecken und Entspannungsbecken) befindet sich mineralisches Thermalwasser mit Gesundheitswirkung. Im Solebecken ist das Thermalwasser zusätzlich mit künstlicher Sole angereichert. Empfehlenswert ist ein Aufenthalt von zusammenhängend maximal 20 Minuten. Das Heilwasser weist folgende Indikationen auf:

  • Abnutzungserscheinungen der Wirbelsäule und Gelenke
  • Bandscheibenschäden (ohne chirurgische Indikationen)
  • Osteoporose
  • Weichteilrheumatismus
  • Zustände nach Operationen und Verletzungen am Bewegungsapparat
  • Chronisch entzündliche rheumatische Erkrankungen
  • Deformierende Gelenkerkrankungen (Polyarthrosen, Arthrosis deformans)

§ 30  Hinweise zu Gesundheitsgefahren

  1. Bei den folgend genannten Gegenindikationen sollte vor Benutzung der ThermeNatur und der Saunalandschaft ärztlicher Rat eingeholt werden:
  • Angeborene und reaktive Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Schwere Angina pectoris (Herzkranzverengung)
  • Ausgeprägte Hyperthyrose (Überfunktion der Schilddrüse)
  • Akute Thrombophlebitis (Venenthrombose)
  • Akut-entzündliche bzw. fortschreitende Nieren- und Lebererkrankung des Zentralnervensystems
  • Alle Formen der Herzinsuffizienz (Herzschwäche)
  • Asthma bronchiale (Lungenfunktionseinschränkung)

Bei offenen Wunden, übertragbaren Krankheiten, akuten Infekten und Anfallsleiden ist der Aufenthalt im Wasser nicht gestattet.

  1. Für eventuell auftretende Hautirritationen nach Inanspruchnahme von ergänzenden Angeboten wie z.B. Masken, Peelings, Aufgüssen, Solarien etc. oder sonstige Personenschäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt eine fahrlässige Pflichtverletzung der ThermeNatur oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vor.

VIII.   SAUNA

§ 31  Benutzung

  1. Vor Benutzung der Sauna sollte ein Arzt konsultiert werden.
  1. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
  1. Die allgemeine Saunazeit in der ThermeNatur endet 15 Minuten vor Betriebsschluss des Bades. Die individuelle Saunazeit jedes einzelnen Gastes richtet sich nach dem gewählten Tarif. Das bekleidete Baden und Schwimmen in den Innen- und Außenbecken des Thermalbades zu den allgemeinen Öffnungszeiten ist im Eintrittspreis für die Sauna enthalten.
  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
  1. Das Mitbringen von Speisen ist nicht erlaubt.

§ 32  Betreuung der Saunabesucher

  1. Der Saunabesucher ist verpflichtet, das Aufsichtspersonal der Sauna vor Beginn eines Saunaganges auf körperliche Leiden aufmerksam zu machen, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Saunaeinrichtungen zu einem erhöhten gesundheitlichen Risiko des Saunabesuchers führen könnten.
  2. Den Weisungen des Saunapersonals ist Folge zu leisten.

§ 33  Verhalten im Saunabereich

  1. Die Sauna- und Duschräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Das Holz ist vor Verfärbungen oder ähnlichen Einwirkungen zu schützen. Insofern müssen unter den ganzen Körper Handtücher in ausreichender Größe aufgelegt werden, so dass kein Schweiß auf das Holz tropft.
  1. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
  1. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Saunapersonal der ThermeNatur durchgeführt. Es dürfen keine eigenen Aufgussmittel mitgenommen und angewendet werden. Aufgüsse von reinem Alkohol auf die Saunaöfen sind wegen der Brand- und Explosionsgefahr nicht gestattet.
  1. Vor der Benutzung von Tauch- und Entspannungsbecken ist der Körper gründlich abzuduschen.
  1. In die Tauch- und Entspannungsbecken darf nicht hineingesprungen werden.
  1. Auf die gesonderten Benutzungs- und Pflegehinweise, die im Bereich der Saunaeinrichtungen durch Aushang bekanntgegeben sind, wird ausdrücklich hingewiesen. Diesen ist Folge zu leisten.

§ 34  Verhalten in den Ruheräumen

In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen werden. Der einzelne Saunabesucher soll alles unterlassen, was die übrigen Saunabesucher stören kann.

IX.     PHYSIOTHERAPEUTISCHE-, WELLNESSABTEILUNG

§ 35  Terminierung

  1. Terminpläne für therapeutische- und Wellnessbehandlungen werden unter Vorbehalt erstellt. Änderungen eingeteilter Therapeuten aus betrieblichen Gründen behält sich die ThermeNatur vor. Einen Anspruch auf einen bestimmten Therapeuten gibt es nicht.
  1. Der Besucher hat pünktlich 10 Minuten vor Behandlungsbeginn zu erscheinen.
  1. Bei Verspätung erlischt der Anspruch auf die volle Behandlungszeit.

§ 36  Nicht in Anspruch genommene Termine

Nicht in Anspruch genommene Termine werden grundsätzlich jedem in Rechnung gestellt, soweit die Reservierung nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde.

§ 37  Rezeptleistungen

  1. Bei einer ärztlichen Verordnung kann nur die Behandlung abgegeben werden, die auf dem Rezept steht. Ein Tausch in eine andere Leistung ist nicht möglich.
  1. Nicht in Anspruch genommene Termine werden den Patienten privat in Rechnung gestellt, sofern nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde.

§ 38  Wellnessanwendungen

Wellnessanwendungen inkl. Massagen sowie sonstige Anwendungen für Privatzahler erfolgen auf eigene Verantwortung des Gastes. Wir empfehlen jedem Gast, bei Unsicherheit vorab einen Arzt zu konsultieren. Zusätzlich stehen die qualifizierten Mitarbeiter der Wellness- und Therapieabteilung der ThermeNatur gerne vorab beratend zur Seite.

X.      AUSNAHMEN

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.

Die ThermeNatur behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.

Bad Rodach, Mai 2024

Geschäftsleitung ThermeNatur